Aussetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts und auf dem Schulhof
Die Maskenpflicht in der Schule wird ab 25.6.2021 stark reduziert. Näheres erfahren Sie im Elternbrief der Schulleiterin.
Bitte nehmen Sie auch die Regierungserklärung des Hessischen Kultusministers zur Kenntnis.
(Nach unten scrollen um den Elternbrief hier auf dieser Seite zu lesen.)
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WEILTALSCHULE – Mühlweg 15 – 35789 Weilmünster
23. Juni 2021
An alle Eltern / Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler
der Weiltalschule Weilmünster
Aussetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts und auf dem Schulhof
Beibehaltung der zweimaligen Testpflicht pro Woche
Schulfahrten innerhalb Deutschlands nach den Sommerferien
Betretungsverbot für Schulen
Abmeldung vom Präsenzunterricht
Regelungen durch die örtlichen Gesundheitsämter
Regierungserklärung des Hessischen Kultusministers am 15. Juni 2021
Sehr geehrte, liebe Eltern,
die Hessische Landesregierung hat gestern neue Regelungen in Bezug auf das Tragen von Masken in Schulen beschlossen. Konkret bedeutet dies: Ab kommenden Freitag, dem 25. Juni 2021, wird die Maskenpflicht weitgehend ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Dies ist in unserem Landkreis der Fall. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer, bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Somit besteht ab Freitag keine Verpflichtung mehr, während des Unterrichts oder auf dem Schulhof eine Maske zu tragen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Wie bereits bislang hat das Gesundheitsamt die Möglichkeit, vor dem Hintergrund der Infektionslage vor Ort das Tragen von Masken anzuordnen.
Bestehen bleibt hingegen die Testpflicht. Hier sind weiterhin zwei Tests pro Woche nachzuweisen.
Nach den Sommerferien 2021 können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätzlich durchgeführt werden. Dies gilt weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Entwicklung der Pandemie Reisen in das Zielgebiet zulässt. Außerdem wird die Zulässigkeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 an die Bedingung geknüpft, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Ausgangs- und im Zielgebiet am Tag des Beginns der Fahrt drei Tage nacheinander den Wert von 100 nicht überstiegen hat. Unabhängig von dieser Schwelle kann es infektionsschutzrechtliche Gründe dafür geben, dass eine Klassenfahrt nicht durchgeführt werden darf, so etwa, wenn in einem Land der Bundesrepublik Deutschland auch bei einem Inzidenzwert von unter 100 touristische Reisen untersagt sind.
Wie bisher dürfen Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, auch künftig nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen, es sei denn, sie selbst sind gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und die Quarantäne beruht nicht auf dem Verdacht einer Infektion mit einer als besorgniserregend eingestuften Virusvariante.
Weiterhin möglich sein wird es, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Sie bleiben auch in diesem Fall verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen.
Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit den Staatlichen Schulämtern anordnen.
Mit diesem Elternbrief erhalten sie die Regierungserklärung des Hessischen Kultusministers am 15. Juni 2021 zur Kenntnis.
Von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen und ihren Kindern weiterhin Gesundheit und viel Vorfreude auf die anstehenden Sommerferien.
Mit freundliche Grüßen
Anette Schmittel, Schulleiterin

