Elternbeirat
Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Elternteil als Klassenelternbeirat und einen Elternteil als Stellvertreterin oder Stellvertreter. In Schulformen von einjähriger Dauer beträgt die Amtszeit ein Jahr (siehe Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.08.2017 §106 Klassenelternbeiräte)
Der Elternbeirat befasst sich mit Belangen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Das sind die Aufgaben des Klassenelternbeirats
- Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner/in für die Schulleitung, die Lehrkräfte und die Eltern, wenn es um Fragen geht, die die Klasse betreffen.
- Der Klassenelternbeirat lädt in Absprache mit der Lehrkraft der Klasse zu den Elternabenden ein.
- Der Klassenelternbeirat ist Mitglied des Schulelternbeirates.
- Der Klassenelternbeirat nimmt an den Elternbeiratssitzungen teil, kann Vorschläge aus der Klasse einbringen und berichtet am nächsten Elternabend über die Schulelternbeiratssitzung.
- Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner/in, wenn Unterstützung benötigt wird, zum Beispiel bei Unterrichtsvorhaben, bei Projektwochen oder bei der Organisation eines Schulfestes.