Sozialpädagogik und UBUS

Schulsozialarbeit ergänzt Schule durch sozialpädagogische Professionalität, die sich der gesunden Entwicklung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet fühlt. Schulsozialarbeit ist gleichberechtigter Partner in Kooperation mit Schule. Sie versteht sich als Teil der Jugend- und Erziehungshilfe und bildet eine Schnittstelle zu Hilfsangeboten weiterer Stellen und Institutionen. Die Nutzung des Angebots der Schulsozialarbeit muss freiwillig sein. Nur so kann ein niedrigschwelliges Angebot in Vertrauen und damit fruchtbare Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung münden (vgl. Definition der Schulsozialarbeit des Landkreises Limburg-Weilburg 2015).

Mit welchen Themen können sich Schüler/innen einzeln oder auch als Gruppe an die Schulsozialarbeit wenden?

  • bei Ärger oder Problemen mit Mitschülern, in der Familie oder mit Lehrkräften
  • zu Fragen und Probleme mit Alkohol, Nikotin und anderen Drogen
  • zu Beziehungsproblemen, entwicklungsbedingten Fragen und Problemen (Pubertät)
  • zu Fragen/Problemen mit dem Einstieg in den Arbeitsmarkt, Bewerbungen schreiben
  • zum Erwerb alternativer Konfliktbewältigungsstrategien in konkreten Konfliktsituationen in Familie, Schule, Beruf, Beziehung oder Clique
  • zur Förderung der Individualität im Umgang mit Gruppenzwang
  • zum Thema Smartphone, Internetnutzung, Social Network, Games
  • zum Thema Freizeitgestaltung
  • oder wenn man einfach mal mit jemanden „quatschen“ will

Mit welchen Themen können sich Eltern an die Schulsozialarbeit wenden?

  • Bei der Sorge, dass das Kind Probleme in der Schule hat
  • Bei der Sorge, nicht mehr mit dem eigenen Kind zurechtzukommen oder an es heranzukommen
  • Eltern sich in einer anderen schwierigen Situation befinden und Hilfe benötigen
  • Eltern die eine Begleitung für Gespräche mit Lehrern oder Lehrerinnen wünschen

Mit welchen Themen können sich Lehrkräfte an die Schulsozialarbeit wenden?

  • Um Kontakt zu verschiedenen Netzwerkpartnern im sozialen Bereich herzustellen
  • Bei Fragen und Austausch zum Verhalten einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Beim Verhalten der Schülerinnen und Schüler untereinander und Situation in den einzelnen Klassen
  • Bei der Vor- und Nachbereitung von Projekten
  • Zur Unterstützung bei der Elternarbeit
  • Fragen und Beratung zum Thema Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII 

Wie läuft so ein Beratungsgespräch für die Schüler/innen mit der Schulsozialarbeit ab?

  • Die Schulsozialarbeit hat immer ein offenes Ohr für die Schüler/innen
  • Die Sorgen, Anliegen oder Probleme werden ernst genommen
  • Das Angebot ist freiwillig
  • Gemeinsam wird nach möglichen Lösungen gesucht und bei der Umsetzung werden die Schüler/innen unterstützt
  • Die Schulsozialarbeit vermittelt gegebenenfalls auch andere Hilfsangebote
  • Das Besprochene wird nicht weitererzählt, wenn der/die Schüler/in das nicht möchte. Für die Schulsozialarbeit gilt das Prinzip der gesetzlichen Schweigepflicht. Ausnahmen hierfür besteht nur für eine kleine Gruppe schwerster geplanter Straftaten oder in Fällen der Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII

Mensa

Mensa

Nachmittagsangebot

Nachmittagsangebot

Aktuelles

Aktuelles Weiltalschule Weilmünster