Durchlässigkeit im dreigliedrigen System

Allgemeines zur Durchlässigkeit an der Weiltalschule

Übergang in dieselbe oder die nächsthöhere Jahrgangsstufe eines anderen Bildungsgangs mit höheren Anforderungen (laut der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen):

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, dass eine Schülerin/ ein Schüler in dieselbe oder die nächsthöhere Jahrgangsstufe eines anderen Bildungsganges mit höheren Anforderungen übergeht. Der Übergang kann (auf Antrag der Eltern mindestens acht Wochen vor einem Schulhalbjahr) durch die Klassenkonferenz befürwortet werden, wenn die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung erwarten lassen, dass sie oder er am Unterricht der gewählten Jahrgangsstufe des anderen Bildungsganges erfolgreich teilnehmen kann. Er ist in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig.

 

Übergang in dieselbe oder die nächstniedrigere Jahrgangsstufe eines anderen Bildungsgangs mit niedrigeren Anforderungen (laut der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen):

Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler die Voraussetzungen für die Versetzung in die nachfolgende Jahrgangsstufe nicht erfüllen, so gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für sie/ ihn ihre/ seine Schullaufbahn an der Weiltalschule fortzusetzen:

  • Wiederholung der besuchten Jahrgangstufe im gleichen Bildungsgang (z.B. von R8 nach R8)
  • Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe des nächstniedrigeren Bildungsgangs (von R8 nach H8)
  • Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des nächstniedrigeren Bildungsgangs (von R8 nach H9), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Neben rechtlichen Vorgaben bzgl. der Nichtversetzung einer Schülerin oder eines Schülers ist immer auch pädagogisch abzuwägen, welcher Bildungsweg am besten geeignet für die weitere Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers ist. Dabei sind die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ebenso zu berücksichtigen wie die Leistungsanforderungen der jeweiligen Jahrgangsstufe eines Bildungsganges.

Die Klassenlehrer/innen beraten die Schülerinnen bzw. Schüler sowie deren/ dessen Eltern umfassend, um die für die Schülerin/ den Schüler eine erfolgreiche Weiterführung ihrer/ seiner Schullaufbahn an der Weiltalschule zu ermöglichen.

Durchlässigkeit in der Förderstufe

Im Fach Englisch werden die Schülerinnen und Schüler am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 in Abhängigkeit von ihrem Leistungsvermögen in B- und C-Kurse eingeteilt. Im Fach Mathematik erfolgt diese Einteilung erst am Ende der Jahrgangsstufe 5. Unabhängig davon, in welchem Kurs sich die Schülerinnen und Schüler befinden, kann am Ende eines jeden Halbjahres eine Umstufung erfolgen. Entwickelt sich eine Schülerin/ ein Schüler sehr positiv, so kann sie/ er (auf Antrag) vom C-Kurs in den B-Kurs wechseln, hat eine Schülerin/ ein Schüler hingegen Schwierigkeiten, den Leistungsanforderungen gerecht zu werden, kann eine Umstufung vom B-Kurs in den C-Kurs erforderlich werden. Dabei wird die individuelle Entwicklung einer Schülerin/ eines Schülers genau beobachtet und in gemeinsamen Gesprächen (mit den Eltern) die bestmögliche Ein- und Umstufung vorgenommen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler im Laufe der Förderstufenzeit sehr positiv entwickeln, sodass über einen Wechsel in den Gymnasialzweig nachgedacht werden kann. Ein Wechsel kann (auf Antrag) nach Rücksprache mit den Eltern und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit Zustimmung der Klassenkonferenz stets zu Beginn eines Halbjahres erfolgen.

 

Besonderheiten an der Weiltalschule

An der Weiltalschule sollen alle Schülerinnen und Schüler stets individuell gefördert und gefordert werden. Auch im Hinblick auf die Durchlässigkeit des dreigliedrigen Systems erhalten sie gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits in Teilbereichen am Unterricht des nächsthöheren Zweiges teilzunehmen:

  • Schülerinnen und Schüler, die die Hauptschule besuchen, haben die Möglichkeit am Deutsch, Englisch oder Mathematikunterricht des Realschulzweiges teilzunehmen, wenn eine entsprechende Leistungsfähigkeit vorliegt und die Klassenkonferenz dies befürwortet. Der entsprechende Unterricht findet dann zur gleichen Zeit statt, sodass eine Teilnahme, ohne anderen Unterricht zu versäumen, möglich ist.
  • Schülerinnen und Schüler, die den Realschulzweig besuchen, haben die Möglichkeit im Zuge des Wahlpflichtunterrichts am Spanischunterricht des Gymnasialzweigs teilzunehmen. Alle WU- und WP-Kurse des Realschul- und Gymnasialzweigs finden sowohl in der Jahrgangsstufe 9 als auch in der Jahrgangsstufe 10 zur gleichen Zeit statt.
  • Schülerinnen und Schüler, die den Realschulzweig besuchen, haben in der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit, am gemeinsam mit dem Gymnasialzweig angebotenen bilingualen Unterricht teilzunehmen. Zurzeit wird das Fach Musik zweistündig bilingual unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich freiwillig in den in englischer Sprache stattfindenden Musikunterricht ein oder verbleiben im klassisch erteilten Musikunterricht.

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