Nach den Osterferien beginnen die verpflichtenden Schülerselbsttests. Nähere Informationen dazu finden Sie im Elternbrief der Schulleiterin, in der Beschreibung des Testablaufs und in der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Ihren Kindern einen guten Schulstart am Montag!
15. April 2021
An alle Eltern / Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Weiltalschule Weilmünster
Schülerselbsttests
Aktuelle Situation im Landkreis Limburg-Weilburg
Sehr geehrte, liebe Eltern,
Ihnen und Ihren Kindern einen guten Schulstart nach den Osterferien!
Nach den Osterferien beginnen die verpflichtenden Schülerselbsttests. Dazu gebe ich Ihnen mit diesem Elternbrief die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ab wann wird getestet?
Testbeginn ist am kommenden Montag, dem 19.4.2021. Die Abschlussklassen werden montags und mittwochs, Klassen 5 und 6 je nach Rhythmus im Wechselmodell montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags getestet.
Benötigt mein Kind meine Einwilligung?
Ihr Kind benötigt Ihre Einwilligung! Deshalb bitte ich Sie dringend, Ihrem Kind am Montag, im Wechselmodell je nach Rhythmus am Dienstag die Einwilligungserklärung, die Sie am Ende dieses Schreibens finden, ausgefüllt mitzugeben. Bitte benutzen Sie unbedingt die anhängende Einwilligungserklärung und nicht die, die Sie vor den Osterferien erhalten haben! Alternativ kann Ihr Kind regelmäßig an einem Bürgertest teilnehmen und Ihr Kind muss dann regelmäßig an den genannten Tagen eine Testbestätigung mitbringen. Die Tests haben eine Gültigkeit von 72 Stunden. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen (dürfen) oder kein aktuelles Testergebnis vorlegen, müssen das Schulgelände verlassen und ausschließlich am Distanzunterricht teilnehmen.
Was muss mein Kind für die Testung mitbringen?
Alle Testmaterialien werden von der Schule gestellt. Ihr Kind muss aber unbedingt die beschriebene Einwilligungserklärung oder die Bescheinigung eines aktuellen Bürgertests mitbringen. Die Tests sind Nasentests. Um Ihrem Kind den Umgang mit dem Teststäbchen zu erleichtern, geben Sie ihm bitte einen kleinen Handspiegel mit. Eine Testanleitung zur Vorabinformation sende ich Ihnen mit diesem Schreiben mit. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind pünktlich in den Unterricht kommt, damit die Testung der Lerngruppe gemeinsam beginnen kann und nicht gestört wird. Danke.
Werden die Lehrerinnen und Lehrer auch getestet?
Ja, alle Personen, mit denen Ihr Kind Kontakt hat, müssen sich regelmäßig selbst testen oder sich testen lassen. Diese Testpflicht entfällt ab dem 15. Tag nach der zweiten Corona-Impfung, da der Impfschutz seitens des RKI höher eingeschätzt wird als das Ergebnis eines Antigen-Selbsttests.
Was passiert, wenn mein Kind positiv getestet wird?
Vor den ersten Testungen am Montag bzw. Dienstag werden die Lehrerinnen und Lehrer ausführlich mit Ihren Kindern darüber sprechen, dass eine Coronainfektion jeden treffen kann und wie die Klasse / Lerngruppe mit einem positiven Testergebnis in ihrer Gemeinschaft so umgehen wird, damit im Fall eines positiven Testergebnisses sich niemand verletzt fühlt oder stigmatisiert wird.
Ein positiv getestetes Kind wird von seiner Lehrerin / seinem Lehrer in das Sekretariat begleitet und Sie werden umgehend informiert, damit Sie Ihr Kind abholen, mit ihm einen Arzt aufsuchen und einen PCR-Test machen lassen können. Wir müssen auch das Gesundheitsamt über positive Testergebnisse informieren. Frau Reis und ein Schulleitungsmitglied werden sich um ein positiv getestetes Kind kümmern. Eine von uns wird gemeinsam mit Ihrem Kind in einen leeren Raum gehen, in dem Ihr Kind, falls es möchte, zur Beruhigung und Sicherheit einen zweiten Schnelltest durchführen kann. Und eine von uns bleibt bei Ihrem Kind, bis Sie es abholen. Bitte klären Sie vorsichtshalber jetzt schon, wer Ihr Kind im (wahrscheinlich seltenen) Fall eines positiven Testergebnisses abholt, z.B. wenn Sie vormittags berufstätig sind und Ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Danke!
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Schülerselbsttests?
Gestern ist die aktualisierte Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) veröffentlicht worden, die die rechtliche Grundlage für die Selbst-Testungen in den Schulen bildet. Sie erhalten sie mit diesem Elternbrief.
An wen wende ich mich bei Nachfragen?
Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer für alle Ihre Nachfragen. Sollte eine Klassenlehrerin / ein Klassenlehrer Ihre Fragen nicht beantworten können, wird sie / er sich an die Schulleitung für eine zügige Antwort an Sie wenden.
Wie sieht die aktuelle Situation im Landkreis Limburg-Weilburg aus?
Im Landkreis Limburg-Weilburg wird momentan die Inzidenz mit Werten über 200 angegeben. Dies könnte Folgen für den Präsenzunterricht in der kommenden Woche haben, da das derzeit gültige Eskalationskonzept des Landes Hessen vorsieht, dass bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 200 übersteigt, Distanzunterricht vorzusehen ist. Sofern in unserem Landkreis eine entsprechende Entscheidung gefällt wird, werde ich Sie umgehend darüber informieren.
Aktuell gilt im Landkreis weiterhin Maskenpflicht (medizinische Masken oder FFP2-Masken) für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, die Sporthallen werden wieder geschlossen und Lerngruppen dürfen nur in festen Verbänden unterrichtet werden. Dies trifft bei uns das Fach Englisch in den Klassen F6. Näheres entnehmen Sie bitte den gesundheitsfachlichen Anordnungen unseres Landkreises, die Sie ebenfalls mit diesem Schreiben erhalten.
Ihnen allen von ganzem Herzen Gesundheit.
Freundliche Grüße
Anette Schmittel, Schulleiterin